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Einschlusskriterien für das Register

Veröffentlicht von J. Königbauer (JFK) am 29.9.2024
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Mütterlicher Todesfall: 

Die Eingabe erfolgte nach WHO Definition - Mütterliche Mortalität bedeutet der Tod einer Frau in der Schwangerschaft oder peripartal oder postpartal bis 42 Tage nach der Geburt. 

Der Tod kann Schwangerschaftsbedingt eintreten oder durch die Schwangerschaft verschlechtert werden. Nicht in die maternale Mortalität hinein zählen zufällige Todesfälle, wie ein Unfall. 
Die Definition ist unabhängig von Dauer und Sitz der Schwangerschaft (das bedeutet der Tod durch eine Blutung mit Herzkreislaufversagen bei einer Extrauterinschwangerschaft in der 6. SSW ist trotzdem ein mütterlicher Todesfall).

 

Totgeburt:

Nach Definition seit 2018 in Deutschland wird eine Totgeburt bezeichnet, wenn der Apgar 0/0/0 war​ und das Kind ≥ 500g​ gewogen hat oder/und ≥24+0SSW war. 

Zuletzt geändert am: 30.9.2024 um 19:09

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